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Vertrags- und
Reisebedingungen
Bitte lesen Sie die nachfolgenden
Vertragsbedingungen, die unser gegenseitiges Vertragsverhältnis regeln und die
Sie mit Ihrer Buchung anerkennen, sehr sorgfältig. Wir sind bemüht, Ihnen die
Reise so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau
wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche
Verbindlichkeiten und Rechte Sie gegenüber AKI-tours haben.
Beschränkt sich unsere Leistung auf Vermietung, so werden wir ausschließlich
als Vermittler zwischen dem Hauseigentümer und dem Teilnehmer tätig. Der
Mietvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Hauseigentümer und dem Teilnehmer
zustande.
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Grundlagen des Vertrags sind ausschließlich die
Angaben, Beschreibungen und Bedingungen von AKI-tours, welche am Buchungstag
für den gewünschten Belegungszeitraum gültig sind. Durch die Anmeldung
werden diese Bedingungen für alle angemeldeten Teilnehmer verbindlich.
Sonderwünsche werden nach Möglichkeit erfüllt, sind aber nicht
Vertragsbestandteil.
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Senden Sie zusammen mit der unterschriebenen Kopie der Reiseanmeldung die
fällige Anzahlung innerhalb von 7 Tagen in Höhe von 30% des Mietpreises. Mit
Eingang der Zahlung ist der Mietvertrag gültig. Der 70 %ige Restbetrag ist wie
folgt fällig: Bei Buchungen in der Vor- und Nachsaison vier Wochen vor
Übernahme, bei Buchungen in der Hochsaison sechs Wochen vor Übernahme
zusammen mit der Kautionszahlung (für eventuelle Schäden am Mieteigentum,
die durch den Mieter oder auch durch Dritte verursacht werden, sowie für die
Endreinigung und die gebraucht hinterlassene Wäsche - sofern nicht anders
vereinbart). Bei verspäteter Zahlung behält sich der Vermieter vor, die
Buchung rückgängig zu machen. Die Kaution wird ca. 30 Tage nach Beendigung
der Mietzeit abgerechnet. Solange die Anzahlung nicht geleistet ist, besteht
keine vertragliche Bindung. Zusammen mit der Mietrechnung erhalten Sie den von
Gesetzes wegen
erforderlichen Sicherungsschein unserer Insolvenzversicherung
R+V-Versicherung.
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Die Abrechnung
der Telefon-Kaution erfolgt unterschiedlich. Teilweise werden die
Telefongebühren vor Ort bei unserer Agentur abgerechnet und bezahlt, z.T.
auch über AKI-tours nach Eingang der Telefonrechnung. Die Zeit für die
Abrechnung kann bis zu drei Monate nach Ablauf der Mietzeit in Anspruch
nehmen.
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Der Inhalt des Vertrages wird ausschließlich durch die Beschreibungen,
Abbildungen und Preisangaben in dem für den Belegungszeitraum gültigen
Prospekt und die Preislistenbestimmt. Überprüfen Sie bitte Ihre
Reisebestätigung. Die hier erfassten Daten werden zur Reiseabwicklung und
Kundenbetreuung gespeichert. Sie erkennen zugleich für alle angemeldeten
Teilnehmer die Reisebedingungen der beteiligten Verkehrsträger als verbindlich
an.
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Orts- bzw. Objektprospekte haben lediglich informativen Charakter, ohne
Gewährleistung für deren Inhalt. Örtliche Gegebenheiten, die nicht das
Ferienobjekt betreffen, sind keine Leistungen von AKI-tours und fallen daher
auch nicht unter ihren Verantwortungsbereich.
Das gilt besonders für Entfernungsangaben zu Restaurants oder Geschäften, da
sich hier die Sachlage - ohne Einflussmöglichkeiten von AKI-tours - kurzfristig
ändern kann. Die Wohneinheiten dürfen nur mit der angegebenen Maximalzahl an
Personen belegt werden (Kinder gelten als volle Person), Bei Überbelegung hat
der Vermieter das Recht, überzählige Personen auszuweisen oder aber für diese
einen Aufpreis zu verlangen. Bei durch AKI-tours ausnahmsweise schriftlich
genehmigter Überbelegung steht in der Regel für die überzählige Person keine
Schlafgelegenheit und entsprechende Wohnausstattung zur Verfügung.
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Der Kunde hat das Ferienobjekt pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet
alle während seiner gebuchten Aufenthaltszeit entstandenen Schäden umgehend der
örtlichen Verwaltung (spätestens innerhalb von 48 Stunden) zu melden. Beim
Auszug ist das Objekt gereinigt und im selben Zustand wie beim Einzug zu
übergeben. Beanstandungen und/oder Schäden während des Aufenthaltes sind
umgehend sowohl dem örtlichen
Repräsentanten als auch AKI-tours Reisevermittlung GmbH in Baden-Baden schriftlich mitzuteilen
(per Fax, per E-Mail, per Post).
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Kosten für Wasser, Strom, Abwasser sind
- sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart - im Mietpreis enthalten. Vermieter
und Mittler können für eventuell auftretende Störungen nicht verantwortlich
gemacht werden (höhere Gewalt).
7a. Heizkosten werden grundsätzlich separat berechnet. Stromkosten für
Klimaanlage
werden grundsätzlich (sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt)
separat berechnet.
7b. Transfer-Kosten werden zusätzlich berechnet.
7c. Kurtaxe
wird - wenn ortsüblich - zusätzlich berechnet.
7d. Lebensmittelpaket wird
zusätzlich - nach Größe - berechnet.
7e. Extra-Betten und Kinder- und
Baby-Betten werden bei einigen Objekten zusätzlich
berechnet.
7f. Bei Ankunft außerhalb der genannten
Bürozeiten der örtlichen Agentur wird ein
zusätzlicher Betrag für das Einchecken
berechnet.
7g. Reinigungskosten und Wäschewechsel während und / oder am Ende des Aufenthalts
werden
bei einigen Objekten separat berechnet, sofern eine andere Regelung nicht
ausdrücklich erwähnt ist. Bitte Details erfragen
7h. Das Mietobjekt kann am Anreisetag ab 15.00 Uhr bezogen werden. Andere
Regelungen
bedürfen der ausdrücklichen Absprache. Das Mietobjekt muss am
Abreisetag bis
spätestens 10.00 Uhr geräumt werden. Andere Regelungen bedürfen der ausdrücklichen
Absprache.
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Bei
einigen Objekten wird eine Buchungsgebühr erhoben. Bitte Details
erfragen.
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Wir bedauern, dass wir für die meisten Mietobjekte Haustiere nicht
zulassen können. Sondergenehmigungen bedürfen der ausdrücklichen Absprache!
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Der Vermieter hat das Recht während der Mietzeit sein Eigentum
zu besichtigen. Eine frühzeitige Anmeldung ist selbstverständlich.
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Folgende Rücktrittgebühren fallen bei Kündigung des Mietvertrags an: Vor-
und Nachsaison: nach Abschluss bis vier Wochen vor Mietantritt: 1/3 des
Mietpreises - ab vier Wochen bis Mietantritt: gesamter Mietpreis. Hochsaison
(Juli/August): nach Abschluss bis sechs Wochen vor Mietantritt: 1/3 des
gesamten Mietpreises - ab sechs Wochen bis Mietantritt: gesamter Mietpreis.
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Die Abschlussfrist beträgt eine Woche nach Unterzeichnung der Reiseanmeldung
bzw. des Mietvertrags. Der Mieter wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass
er den Nachweis führen kann, dass ihm ein geringerer Schaden
entstanden ist.
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Nimmt der Kunde Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß zur Verfügung
gestellt wurden, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, erfolgt keine
Erstattung des Gegenwerts durch AKI-tours. Es bleibt dem Kunden jedoch der
Nachweis ersparter Aufwendungen von AKI-tours oder eines diesem entstandenen
geringeren Schadens vorbehalten.
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AKI-tours haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns. Sie ist verpflichtet, die Leistungen so zu erbringen, dass sie die
zugesicherten Eigenschaften haben und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den
Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag
vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Insbesondere haftet AKI-tours
für:
a) Auswahl der Leistungsträger und Überprüfung der Leistungen
b)
Zusammenstellung von Einzelleistungen
c) Beschreibung der Leistungen
d)
Bearbeitung der Anmeldung
e) Organisation, Reservierung und zur Verfügungstellung gemäß Vertrag
f) Ausstellen und Absenden der Unterlagen.
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende
Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Schadenersatzanspruch nur
unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden
kann, so kann sich auch AKI-tours gegenüber dem Reisenden darauf berufen. Falls
der Kunde seine Dokumente nicht rechtzeitig von AKI-tours vor Abreise erhalten
hat, hat er AKI-tours umgehend zu benachrichtigen. Beanstandungen sind
unverzüglich an Ort und Stelle bei der zuständigen Verwaltung geltend zu machen
und die Vorlage der schriftlichen Mängelrüge von dieser schriftlich bestätigen
zu lassen. Die Verwaltung ist ausdrücklich beauftragt, für die Behebung der
beanstandeten Mängel zu sorgen; sie ist jedoch nicht befugt für AKI-tours
irgendeine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben. Können geltend gemachte
Mängel an Ort und Stelle nicht behoben werden, müssen etwaige Beanstandungen
unverzüglich vom Ferienort aus bei AKI-tours geltend gemacht werden.
Unverzüglich AKI-tours übersandte Beanstandungen werden von dieser im Interesse
einer vertragsgemäßen Regelung sofort bearbeitet. Falls eine Beanstandung nicht
zum frühest möglichen Zeitpunkt AKI-tours mitgeteilt wird, und ihr dadurch die
Möglichkeit einer Schadens- oder Mängelbeseitigung ganz oder teilweise genommen
wird, kann AKI-tours jeglichen Minderungsanspruch ausschließen. Ansprüche nach
dem § 651c bis 651 g BGB kann der Kunde nur innerhalb eines Monats nach dem
vertraglich vorgesehenen Ende des gebuchten Aufenthalts bei AKI-tours geltend
machen; es sei denn er war ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
gehindert.
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Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-
und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus
der Nichtbefolgung der Vorschriften erwachsen, auch wenn diese sich nach der
Buchung ändern sollten, gehen zu seinen Lasten.
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Die Wirksamkeit einzelner Bestimmungen der Vertrags- und Reisebedingungen
hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vertrags- und Reisebedingungen zur
Folge.
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Die Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen und mit größter Sorgfalt
gemacht und entsprechen dem Stand der Drucklegung (01.01.99). Abweichungen
einzelner Leistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt, die nach
Vertragsabschluss eintreten und die nicht von AKI-tours wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich
sind und den Gesamtzuschnitt der Buchung nicht beeinträchtigen.
Insolvenz-Versicherung:

AKI - tours REISEVERMITTLUNG GMBH
Lichtentalerstrasse 98, 76530 Baden-Baden
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